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   BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 7.16   

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https://dejure.org/2018,10293
BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 7.16 (https://dejure.org/2018,10293)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.2018 - 3 C 7.16 (https://dejure.org/2018,10293)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 2018 - 3 C 7.16 (https://dejure.org/2018,10293)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 20a; BGB §§ 90a, 677 ff., 965 ff.; TierSchG § 2 Nr. 1; FundV § 3 Abs. 2, § 5 Abs. 1
    Ablieferung; Anordnung der Ablieferung; Aufwendungsersatzanspruch; Besitzbegründung; Betreuung; Ermessen; Ermessensreduzierung; Finder; Fundbehörde; Fundrecht; Fundsache; Fundtier; Geschäftsführung ohne Auftrag; Handlungsfreiheit; Pflege; Recht abzuliefern; ...

  • Wolters Kluwer

    Verwahrung eines Tieres durch tierschutzgerechte Unterbringung und Versorgung i.R.d. Ablieferung eines Fundtiers bei der Fundbehörde; Ersatz der Aufwendungen des beauftragten Tierschutzvereins durch die Fundbehörde für die Inobhutnahme des Tieres (hier: Ersatz von Kosten ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    §§ 90a, 677 ff., 965 ff. BGB
    Fundrecht: Kostentragung bei der Unterbringung von Fundtieren in Tierheimen | Katzen als Fundtiere ; Aufwendungsersatzanspruch ; Recht und Pflicht zur Abgabe von Fundtieren; Fundbehörde; ; Verwahrungspflicht

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    §§ 90a, 677 ff., 965 ff. BGB
    Fundrecht: Kostentragung bei der Unterbringung von Fundtieren in Tierheimen | Katzen als Fundtiere ; Aufwendungsersatzanspruch ; Recht und Pflicht zur Abgabe von Fundtieren; Fundbehörde; ; Verwahrungspflicht

  • doev.de PDF

    Kostenersatz für die Unterbringung und tierärztliche Versorgung von Fundtieren

  • rewis.io

    Kosten für die Unterbringung und tierärztliche Versorgung; Aufwendungsersatz für Fundtier

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwahrung eines Tieres durch tierschutzgerechte Unterbringung und Versorgung i.R.d. Ablieferung eines Fundtiers bei der Fundbehörde; Ersatz der Aufwendungen des beauftragten Tierschutzvereins durch die Fundbehörde für die Inobhutnahme des Tieres (hier: Ersatz von Kosten ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Ersatz von Aufwendungen eines Tierschutzvereins für Fundtiere

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Ersatz von Aufwendungen eines Tierschutzvereins für Fundtiere

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ersatz von Aufwendungen eines Tierschutzvereins für Fundtiere

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    §§ 90a, 677 ff., 965 ff. BGB
    Fundrecht: Kostentragung bei der Unterbringung von Fundtieren in Tierheimen | Katzen als Fundtiere ; Aufwendungsersatzanspruch ; Recht und Pflicht zur Abgabe von Fundtieren; Fundbehörde; ; Verwahrungspflicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 162, 63
  • NJW 2018, 3128
  • DÖV 2018, 880
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 24.16

    Aufgabe des Eigentums an einem Hund ist nicht möglich

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 7.16
    Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 ff. BGB) sind im öffentlichen Recht vorbehaltlich abschließender Sonderregelungen grundsätzlich entsprechend anwendbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 24.16 - m.w.N. ).

    Richtig ist allerdings, dass es Aufgabe der Tierschutzbehörden ist, die zur Beseitigung festgestellter oder die zur Verhütung künftiger Verstöße gegen das Tierschutzgesetz notwendigen Anordnungen zu treffen (§ 16a Abs. 1 Satz 1 TierSchG), wodurch sich überlagernde Aufgaben der Tierschutzbehörde einerseits, der Fundbehörde andererseits ergeben können (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 24.16 - ).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 5 S 3563/94

    Anordnung der Straßenverkehrsbehörde an die Straßenbehörde zur Aufstellung von

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 7.16
    Umgekehrt hat die Fundbehörde die Befugnis, "im Interesse der öffentlichen Ordnung beziehungsweise zum Schutze des Eigentums" anzuordnen, dass der Fund an sie abzuliefern ist (§ 967 BGB; Mugdan, Die gesammelten Materialien zum BGB, Bd. III, Motive, S. 379; vgl. auch Kohler-Gehrig, VBlBW 1995, 377).

    Entsprechend mag sich die Anordnungsbefugnis zu einer Pflicht verdichten, wenn der Finder zu einer tierschutzgerechten Verwahrung eines Fundtieres nicht in der Lage oder nicht willens ist (vgl. Kohler-Gehrig, VBlBW 1995, 377 ).

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 7.16
    Sie dürfen sich dem vom Gesetzgeber festgelegten Sinn und Zweck einer gesetzlichen Regelung nicht entziehen, müssen die mit ihr verbundene Grundentscheidung respektieren und den Willen des Gesetzgebers auf der Grundlage der anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung im Wandel der Bedingungen möglichst zuverlässig zur Geltung bringen (BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 918/10 - BVerfGE 128, 193 ).
  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07

    Legehennenhaltung

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 7.16
    Mit der Aufnahme als Staatsziel in das Grundgesetz hat der Tierschutz Verfassungsrang, womit die Bedeutung des Tierschutzes im Gefüge des Verfassungsrechts gestärkt wurde (BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 2 BvF 1/07 - BVerfGE 127, 293 ; BVerwG, Urteil vom 23. November 2006 - 3 C 30.05 - BVerwGE 127, 183 Rn. 12).
  • BVerwG, 23.11.2006 - 3 C 30.05

    Staatszielbestimmung; Tierschutz; Schächten; betäubungsloses Schlachten;

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 7.16
    Mit der Aufnahme als Staatsziel in das Grundgesetz hat der Tierschutz Verfassungsrang, womit die Bedeutung des Tierschutzes im Gefüge des Verfassungsrechts gestärkt wurde (BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 2 BvF 1/07 - BVerfGE 127, 293 ; BVerwG, Urteil vom 23. November 2006 - 3 C 30.05 - BVerwGE 127, 183 Rn. 12).
  • BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67

    Öffentliches Wegeeigentum

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 7.16
    Aus diesem Grund ist es den Ländern überlassen, das öffentlich-rechtliche Fundrecht weiter zu regeln (Mugdan, Die gesammelten Materialien zum BGB, Bd. III, Motive, S. 377 f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 10. März 1976 - 1 BvR 355/67 - BVerfGE 42, 20 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2018 - 7 A 10624/18

    Versorgung eines aufgefundenen verletzten Tieres durch einen Tierarzt; Anspruch

    Eine Besitzbegründung lässt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 7.16 -, juris, Rn. 13) nicht verneinen, wenn die Fundsache am Fundort aufgenommen und an einen anderen Ort verbracht wird, wie es hier am 26. März 2016, 28. Mai 2016 und 10. Oktober 2016 der Fall war.

    Ein dem widersprechender Wille, insbesondere keine Verantwortung für die Fundsache zu übernehmen, und daher nicht Finder werden zu wollen, ist unerheblich und ermöglicht nicht, sich dem gesetzlichen Schuldverhältnis nämlich der Anzeige- und Verwahrungspflicht (§§ 965, 966 Abs. 1 BGB) zu entziehen (BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 7.16 -, juris, Rn. 13) .

    Ebenso wenig lässt sich auf der Grundlage bloßen Schweigens der Fundbehörde ein die Ablieferung ersetzendes Besitzkonstitut (§ 868 BGB) annehmen (BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 7.16 -, juris, Rn. 18).

    32 (2) Eine Ausnahme hiervon kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 7.16 -, juris, Rn. 20) allerdings dann in Betracht, wenn Gründe des Tierschutzes einer Ablieferung im Sinne einer Übergabe des Fundtieres an die Fundbehörde entgegenstehen.

    Gegenüber der unmittelbaren Anwendung bringt das zum Ausdruck, dass der Unterschied zwischen Tieren als Mitgeschöpfen und leblosen Sachen bei der Gesetzesauslegung und -anwendung im Rahmen der herkömmlichen Methodik zu berücksichtigen ist (BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 7.16 -, juris, Rn. 20).

    Hierzu gehört bei Fundtieren die Pflicht des Finders, diese zu füttern (Gursky/Wiegand, in: Staudinger, BGB, 2017, § 966 Rn. 1 m.w.N.) und sie unter Berücksichtigung der in Art. 20a GG niedergelegten Grundsätze auch den tierschutzrechtlichen Vorgaben entsprechend unterzubringen und zu versorgen (BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 7.16 -, juris, Rn. 21).

    In einer solchen Notsituation entspricht es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 7.16 -, juris, Rn. 21) Sinn und Zweck des Rechts auf Ablieferung, auf die unmittelbare Übergabe an die Fundbehörde zu verzichten; insoweit muss es dann ausreichen, die Fundbehörde über den Fund (§ 965 Abs. 2 BGB) und die Hinderungsgründe für die Ablieferung unverzüglich zu unterrichten und sie dadurch in die Lage zu versetzen, über die weitere Verwahrung des Tieres zu entscheiden.

    Jenseits dieser aus Gründen des Tierschutzes gebotenen Beschränkung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 7.16 -, juris, Rn. 22) eine einschränkende Auslegung der Anforderungen der Ablieferung hingegen nicht gerechtfertigt.

    Es bleibt den Fundbehörden aber auch unbenommen, sich anderweitig zu organisieren (BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 7.16 -, juris, Rn. 22).

  • VG Köln, 17.07.2019 - 21 K 12337/16

    Kein Kostenersatz für Unterbringung eines ausgesetzten Hundes

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 7.16 -, juris (Rn. 18); BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 5.16 -, juris (Rn. 18).

    Hier hat der Kläger jedoch - anders als in den vom Bundesverwaltungsgericht judizierten Fällen - vgl. etwa Urteile vom 26. April 2018 - 3 C 7.16 -, juris (Rn. 9) und vom 26. April 2018 - 3 C 5.16 -, juris (Rn. 9) - mit der für Fundsachen örtlich und sachlich zuständigen Ordnungsbehörde X. , vgl. § 1 der Verordnung über die Zuständigkeit im Fundrecht vom 27. September 1977, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19. Oktober 1977, S. 350, einen Vertrag abgeschlossen.

  • VG Würzburg, 04.11.2019 - W 8 K 19.842

    Kein Anspruch der behandelnden Tierärztin auf Kostenerstattung für verletzte

    Bei Fundtieren bedeutet dies gleichsam, dass der Finder, diese zu füttern (Gursky/Wiegand, in: Staudinger, BGB, 2017, § 966 Rn. 1 m.w.N.) und sie unter Berücksichtigung der in Art. 20a GG niedergelegten Grundsätze auch den tierschutzrechtlichen Vorgaben entsprechend unterzubringen und zu versorgen hat (BVerwG, U. v. 26.4.2018 - 3 C 7.16 -, juris, Rn. 21).

    Dies wiederum entspricht der im Fundrecht angelegten klaren Abgrenzung der Verantwortlichkeiten von Finder und Fundbehörde und der Organisationshoheit der Fundbehörde, ihre Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen (vgl. BVerwG, U. v. 26.4.2018 - 3 C 7.16 - juris Rn. 22).

    Der Inhalt dieses Schreibens entspricht der Rechtsauffassung des Gerichts und der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und obergerichtlich vertretenen (vgl. BVerwG, U. v. 26.4.2018 - 3 C 6/16; 3 C 24/16; 3 C 7/16; 3 C 5/16 jeweils juris; OVG Koblenz, U. v. 20.11.2018 - 7 A 10624/18.OVG - BeckRS 2018, 40448).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2018 - 6 A 10009/18

    Kostenersatzanspruch der Trägerin einer Abwasserbeseitigungseinrichtung für die

    Zwar können die bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen über die auftragslose Geschäftsführung (§§ 677 ff. BGB) grundsätzlich auch im öffentlichen Recht Anwendung finden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 7.16 -, NJW 2018, 3128; BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1991 - 7 C 1.91 - DVBl 1991, 1156 ; BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170 ; BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1960 - 1 C 55.59 - BVerwGE 10, 282 ).
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